Erstellt von der Österreichischen Gesellschaft für Pathologie
10.1.2008
Die Leitlinien betreffen den Umgang mit humanem Tumorgewebe und Normalgewebe. Prinzipiell gilt, dass nur Überschussgewebe nach Erstellung der kompletten histologischen Diagnose in externe Biobanken eingebracht werden kann. Die Archivierungsverpflichtung der pathologischen /zytologischen Abteilung ist nach dem KAG unbedingt einzuhalten. Die Asservierung von Gewebe für Biobanken muss ausschließlich unter der Aufsicht und der Verantwortung von Pathologen erfolgen.
Ziele dieser Leitlinie sind die Garantie der
- Patientensicherheit
- Qualitätssicherung der Gewebebeschaffenheit (insbesondere auch für molekulare Analysen)
Ad 1. Hauptaufgabe der Pathologie ist die umfassende Diagnostik anhand mikroskopischer, immunologischer und molekularpathologischer Techniken. Eine qualitätsgesicherte histo/zytopathologische Diagnose ist die Grundlage zahlreicher Therapien, insbesondere im Bereich der Onkologie. Da in vielen soliden Tumoren eine Heterogenität nachzuweisen ist, die in manchen Fällen die Prognose und in Zukunft auch den Erfolg der Therapie mitbestimmen, ist immer die Übersendung des kompletten Tumors an die Pathologie erforderlich.
Ad 2. Der Pathologe erkennt durch seine professionelle Erfahrung in der täglichen Arbeit mit Gewebe, welche Stellen eines Tumors für eine molekulare Analyse geeignet sind. Er schließt bei der Gewebeauswahl Areale innerhalb des Tumors aus, die etwa durch einen erhöhten Bindegewebsgehalt oder nekrotisches Gewebe bei einer molekularen Analyse verfälschte Analyseergebnisse ergeben würden. Überdies gibt die histo/zytopathologische Diagnose wesentliche Hinweise, welche molekularen oder andere Untersuchungen sinnvoll sind und trägt dadurch zu einem kostenbewussten Umgang mit den neuen Techniken bei.
Einschränkungen
In Einzelfällen sind im Interesse der PatientInnen Einschränkungen im Rahmen der Asservierung von Gewebe für eine Gewebebank zu erwarten. Dies betrifft zum Beispiel sehr kleine Tumore oder Biopsiematerial, die zur Gänze für eine qualitätsgesicherte histo/zytopathologische Diagnostik benötigt werden. Ebenso trifft dies auch auf regressiv veränderte Tumore (z.B. nach vorangegangener Chemotherapie) zu.
Nativgewebe für Biobanken von tief gefrorenem Gewebe
Die Zeit zwischen der Gewebsentnahme und dem Tieffrieren muss möglichst kurz und der Gefriervorgang adäquat sein. Nur der Pathologe darf das Gewebe entnehmen. Die komplette histologische Diagnose muss garantiert sein.








