In seiner Stellungnahme vom 12. April 2017 hat das BM für Gesundheit und Frauen klar festgehalten, … „dass die Entnahme von Organen und/oder die Gewinnung von Gewebe und Zellen zu Untersuchungszwecken im Rahmen einer Obduktion zur Klärung der Todesursache oder anderer wesentlicher klinischer Fragestellungen, von Widersprüchen nach dem OPTG bzw. dem GSG ausgenommen und somit auch bei Bestehen von allfälligen Widersprüchen erlaubt sind. Es kann folglich auch der Abfrageprozess des Widerspruchsregisters unterbleiben“ ….
Anfrage des ÖGPath-Vorstands an Hon.-Prof. SCh Dr. Aigner / BMGF
Stellungnahme von Hon.-Prof. SCh Dr. Aigner für das BM für Gesundheit und Frauen
Zur Frage der Zulässigkeit der Entnahme von Gewebeproben Verstorbener für Zwecke der wissenschaftliche Forschung hat das BMG mit Schreiben vom 5. 8. 2013, GZ 92600/0027-I1/A/4/2013, folgende Feststellungen getroffen:
Weiterlesen: Obduktion: Entnahme von Gewebeproben Verstorbener für Forschungszwecke
Unter GZ 21.600/5-VIII/D/5/02 hat das BMSG im Februar 2002 zur Frage der Pflicht von Krankenanstalten, Tumormaterial aufzubewahren sowie zur allfälligen Zulässigkeit, derartiges Material anderen Einrichtungen zu Forschungszwecken zu übermitteln, folgende Ausführungen getroffen:
Recht und Pathologie - Skriptum für die Facharztprüfung
Das Copyright des Skriptums liegt bei den namentlich erwähnten Personen (Aigner, Marzi, Orasche, Kopetzki, et al.). Die Verwendung ist nur für den privaten Gebrauch als Vorbereitung auf die FA-Prüfung erlaubt. Jede Weiterverbreitung ist untersagt.
Empfehlungen zur Entarchivierung von Gewebsproben
Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Pathologie und Österreichischen Division der IAP (ÖGPath / IAP Austria) zur Entarchivierung von Gewebsproben für Studienzwecke oder zur Einholung von Experten-Meinungen
Information von STATISTIK AUSTRIA
Mit 3.3.2004 wurde die Änderung der Personenstandsverordnung kundgemacht (Bundesgesetzblatt Nr. 107/2004). Damit wird die neue Rückseite des Formblattes 9a wirksam. In der Zeit bis zum 31. März 2004 können Restbestände an Vordrucken, die aufgrund der Verordnung in der bisherigen Fassung angefertigt wurden, aufgebraucht werden.
Mutterschutz in der Pathologie
Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung in Pathologien bei Tätigkeiten mit chemischen und biologischen Stoffen unter besonderer Berücksichtigung des Mutterschutzes
Autor: Dr. Christiane Hagen ( Berufsverband deutscher Pathologen), Dr. Sabine Müller-Bagehl (Behörde für Wissenschaft und Gesundheit Hamburg), Dr. Thomas Reme (BGW), Ingrid Thullner (Bundesverband der Unfallkassen), Wolfgang Wegscheider (BGW)
Info-Seiten zu Recht und Pathologie
Meldungen zu Berufskrankheiten
hier gibt es etwas Historisches
(K.u.K. Hofdekret zur Errichtung pathologischer Einrichtungen) - pdf File (770kB)
und hier etwas Aktuelles
(Vortrags-Folien von Dr. Aigner) - pdf File (1300kB)